An dieser Stelle informieren wir Dich über Neuigkeiten zum Umgang mit dem Corona-Virus
bei der Start Unterelbe.
Ab sofort ist die Mitfahrt in unseren Zügen auch ohne 3G-Nachweis möglich. Die Hinweise an den Zugtüren werden sukzessive entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die vollständige Entfernung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ab sofort gilt für Niedersachen die Verpflichtung eine FFP2-Maske an Haltestellen und in den Zügen zu tragen.
Ab 24. November: In den Zügen der Start Unterelbe gilt 3G
Gemäß der neuen gesetzlichen Vorgaben für den öffentlichen Fern- und Nahverkehr gilt in den Zügen der Linie RE 5 ab sofort die 3G-Regel: Fahrgäste müssen dementsprechend geimpft, genesen oder getestet sein und dies nachweisen können.
Start Unterelbe setzt damit die jüngsten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um. Die Kontrolle in den Zügen erfolgt stichprobenartig durch Fahrgastbetreuer:innen.
Fahrgäste sind auf Grundlage der neuen behördlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen der folgenden drei Nachweise mitzuführen:
Ausgenommen sind auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern Kinder, die das 6. Lebensjahr nicht vollendet haben, sowie Schüler:innen.
Fahrgäste, die keinen 3G-Nachweis vorweisen können, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.
Sollte ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden müssen, kann die Bundespolizei bei Problemen um Unterstützung hinzugerufen werden.
Die Maskenpflicht an Bord aller Züge gilt weiterhin.
Pendler-Corona-Studie: Infektionsgefahr im ÖPNV nicht höher als im Individualverkehr
Die regelmäßige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist im Vergleich zum Individualverkehr nicht
mit einem höheren Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion verbunden. Zu diesem Ergebnis kommt
eine in dieser Form bisher einzigartige Studie der Charité Research Organisation (CRO).
Das renommierte Forschungsinstitut hat im Auftrag der Bundesländer und des
Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) das konkrete Ansteckungsrisiko von
Fahrgästen in Bussen und Bahnen mit dem von Pendlerinnen und Pendlern verglichen,
die regelmäßig mit Pkw, Motorrad oder Fahrrad unterwegs sind.
Alle Informationen zu dieser Studie findest du hier.
FFP2 Maskenpflicht
Wir empfehlen dir dringend, im Sinne des Gesundheitsschutzes im Zug und auf Bahnsteigen
grundsätzlich FFP2-Masken zu tragen. Dies entspricht auch den Vorgaben des Gesetzes für den
Schutz der Bevölkerung. Das Gesetz schreibt die FFP2-Maske im Rahmen der „Bundes-Notbremse“
zwingend vor. Zulässig sind auch Masken nach gleichwertigem Standard (z. B. KN95 oder N95).
Ausgangssperren
Die Start Unterelbe hält zur Sicherstellung einer stabilen Grundversorgung weiterhin einen
verlässlichen Fahrplan für diejenigen aufrecht, die jetzt unterwegs sein müssen.
Dazu gehört zum Beispiel Personal im Gesundheitswesen, bei den Sicherheitsbehörden oder in
der allgemeinen Versorgung. Im Regionalverkehr geschieht dies nach den Vorgaben der
regionalen Besteller (Verkehrsverbünde, Bundesländer, Kommunen etc.).
Die Bundes-Notbremse und die Corona-Schutzverordnungen der Länder regeln die Details der
Ausgangssperren. Wir bitten unsere Fahrgäste, sich vor der Fahrt über die geltenden Vorschriften
zu informieren.
Nächtliche Ausgangssperre im Hamburger Raum
Die Züge der Start Unterelbe (RE 5) sind von der nächtlichen Ausgangssperre in Hamburg
nicht betroffen, sämtliche Züge verkehren gemäß Fahrplan. Bitte prüfe deine Verbindung vor
Fahrtantritt auf unserer Website, in der DB Navigator oder in der DB Streckenagent App.
Informationen zu anstehenden Baumaßnahmen findest du außerdem hier.
Sicher unterwegs mit Start
Abstände einhalten und Begegnungen reduzieren, darum bemühen wir uns in der aktuellen
Situation alle. Und sicher unterwegs zu sein ist dabei das oberste Ziel.
Damit du mit einem sicheren Gefühl auch in den Abend- und Nachtstunden mit unseren
Zügen unterwegs bist, setzen wir freitags und samstags ab 18 Uhr bis Betriebsschluss (ca. 1 Uhr nachts)
Sicherheitspersonal ein. Unsere Fahrgastbetreuer*innen sind natürlich weiterhin wie gewohnt für
dich am Start: Alle unsere Züge sind mit mindestens einer*m Start-Kollegen*in besetzt, die dich
gern unterstützen.
Außerdem haben wir uns die Frage gestellt, wie wir es dir und anderen Fahrgästen noch leichter
machen können, Abstand zu halten und wie wir dazu klare Anleitungen zum Einstieg, Ausstieg
sowie dem Verhalten im Zug und auf dem Bahnsteig geben können.
Als Antwort auf diese Fragestellung ist uns ein Wegeleitsystem in den Sinn gekommen, das wir gern
auf der Strecke zwischen Hamburg und Cuxhaven (RE 5) in einem unserer Fahrzeuge testen wollen.
Weitere Infos zu unserem Wegeleitsystem findest du hier.
Medizinische Masken Pflicht im ÖPNV in Niedersachsen und Hamburg
In Niedersachsen und Hamburg gilt - voraussichtlich bis zum 14. Februar 2021 - für Fahrgäste in den
öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs und den dazugehörigen Einrichtungen (bspw. Bahnhöfe)
eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung
sind damit so genannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 sowie FFP2 zulässig.
Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
Kinder zwischen dem 6. und 15. Geburtstag haben gemäß dieser Verordnung lediglich eine
Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Generelle Infos zum Jahresauftakt
Mit Beginn des neuen Jahres und steigenden Infektionszahlen möchten wir an dieser Stelle nochmal an
all unsere Fahrgäste appellieren:
Noch ein Hinweis: Das automatische Öffnen unserer Fahrzeugtüren ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Gegen Berührungsängste reinigen wir die Kontaktflächen.
Danke für die Kooperation - ihr seid uns mit Abstand die liebsten Fahrgäste!
HVV Vertragsstrafe bei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Seit dem 24.08.2020 wird bei Verstoß gegen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen
HVV-Verkehrsmitteln und im fahrkartenpflichtigen Bereich der Haltestellen eine Vertragsstrafe
in Höhe von 40 € erhoben. Dies betrifft dementsprechend auch die start-Züge.
Weitere Informationen gibt es auf der HVV-Website unter
www.hvv.de/de/service/fragen-und-antworten/coronavirus.
Aufhebung der Regelung vom 24.03.2020
Ab sofort ist der Wagen 1 wieder für alle Fahrgäste verfügbar.
Die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Zügen besteht weiterhin.
Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase im öffentlichen Verkehr
Ab Montag, den 27.April 2020, haben die Landesregierungen Niedersachsen und Hamburg
für alle öffentlichen Verkehrsmittel eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
(z.B.: Maske, Schal, Tuch) verfügt. Dies betrifft natürlich auch die start Regionalexpress Linie 5 (RE 5)
zwischen Cuxhaven und Hamburg. Wir bitten daher alle Fahrgäste, auf diese Pflicht zu achten und sie umzusetzen.
Durch das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen bzw. Masken könnt ihr euch gegenseitig vor
Infektionen schützen. Dies gilt vor allem auch, wenn sich die Zahl der Fahrgäste durch die
verschiedenen Lockerungen der Beschränkungen in den nächsten Wochen wieder erhöht.
Bitte haltet außerdem, soweit möglich, die allgemein geltenden Abstandsregeln ein.
Weiterhin gilt natürlich: Wir fahren und ihr benötigt einen gültigen Fahrschein für unsere Dienstleistung!
Unsere dringende Empfehlung: Tragt einen Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr
und helft mit, euch und andere zu schützen. Herzlichen Dank. Bleibt gesund!
In den Zügen, Bussen und Bahnhöfen gelten die allgemeinen Hygiene-Empfehlungen, die das
Robert-Koch-Institut (rki.de) für alle Lebensbereiche ausgegeben hat. Das betrifft auch das
empfohlene Abstandhalten zu den Mitreisenden. Es wurden weitere zusätzliche Maßnahmen
getroffen, um eine Ausbreitung des Coronavirus weiter erfolgreich einzudämmen.
Dazu gehört beispielsweise die Installation von Plexiglasscheiben in den DB Reisezentren in den Bahnhöfen.
In den Zügen werden Tickets zurzeit nur auf Sicht kontrolliert – selbstverständlich gilt weiterhin:
Wir fahren und ihr benötigt einen gültigen Fahrschein für unsere Dienstleistung!
Zum Schutz unserer Fahrgäste und Fahrgastbetreuer gelten ab sofort folgende Regelungen für unsere Züge:
Diese Maßnahmen gelten dem Schutz aller. Vielen Dank für Dein Verständnis und Deine Unterstützung.
Leider musste der Großteil unserer Verkaufsstellen bis auf weiteres schließen.
Die geöffneten Verkaufsstellen findest du hier.
Du kannst deine Fahrkarten weiterhin an den Automaten entlang der Strecke,
online unter www.bahn.de und im DB Navigator kaufen.
Natürlich bereitet sich auch die Verkehrsgesellschaft Start Unterelbe umfassend auf das
Corona-Virus vor. Alle Information zum Umgang mit dem Verdacht einer übertragbaren
Krankheit in einem Zug findest du auf unserer Informationsseite zu Maßnahmen bei Corona im Zug.